Wenn ein Arzt strafrechtlich verurteilt wird und mit seinen Patientinnen Beziehungen geführt hat, in deren Verlauf es zu sadomasochistischen Sexualpraktiken gekommen ist, rechtfertigt dies nicht den Widerruf seiner Approbation. Dies hat nun das Verwaltungsgericht Arnsberg in seiner Entscheidung bekannt gegeben.
(VG Arnsberg, Urteil vom 16.06.2011 - 7 K 927/10)
(VG Arnsberg, Urteil vom 16.06.2011 - 7 K 927/10)