Wird ein Patient über Wundinfektionsgefahren nicht hinreichend aufgeklärt, haften das Krankenhaus und der behandelnde Arzt nicht, wenn feststeht, dass der Patient auch bei einer ordnungsgemäßen Aufklärung in den ärztlichen Eingriff eingewilligt hätte. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Arnsberg.
(OLG Hamm, Urteil vom 09.12.2014 - 26 U 88/13)
(OLG Hamm, Urteil vom 09.12.2014 - 26 U 88/13)