Die Bewertung "Herausrennen aus der Praxis" in einem Bewertungsportal ist eine von der Meinungsfreiheit geschützte Äußerung und muss daher nicht gelöscht werden. Dies entschied das Amtsgericht München.
(AG München, Beschluss vom 11.08.2015 - 161 C 7001/15)
(AG München, Beschluss vom 11.08.2015 - 161 C 7001/15)