Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass die vom Chefarzt der "Villa Medica" in Edenkoben praktizierte Behandlung von Menschen mit tiefgefrorenen Frischzellen (sogenannte Gefrierzellentherapie) vorläufig weiter angewendet werden darf - jedoch nur unter zusätzlichen strengen Auflagen. Der Chefarzt ist insbesondere zu einer wesentlich umfangreicheren Aufklärung seiner Patienten verpflichtet.
(OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10.08.2016 - 6 B 10500/16.OVG)
(OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10.08.2016 - 6 B 10500/16.OVG)