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Gefrier­zellen­therapie in "Villa Medica" unter strengen Auflagen vorläufig weiter zulässig (17.08.2016)

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Das Ober­verwaltungs­gericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass die vom Chefarzt der "Villa Medica" in Edenkoben praktizierte Behandlung von Menschen mit tiefgefrorenen Frischzellen (sogenannte Gefrier­zellen­therapie) vorläufig weiter angewendet werden darf - jedoch nur unter zusätzlichen strengen Auflagen. Der Chefarzt ist insbesondere zu einer wesentlich umfangreicheren Aufklärung seiner Patienten verpflichtet.

(OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10.08.2016 - 6 B 10500/16.OVG)

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