Einem Zahnarzt, der einem Patienten ohne dessen Einwilligung und ohne ausreichenden Befund unter Vollnarkose zwanzig Zähne zieht, kann rechtmäßig die zahnärztliche Approbation entzogen werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Magdeburg.
(VG Magdeburg, Urteil vom 29.04.2013 - 3 A 339/11 MD)
(VG Magdeburg, Urteil vom 29.04.2013 - 3 A 339/11 MD)