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Zahnarzt zieht 20 Zähne ohne ausreichenden Befund: Entzug der zahnärztlichen Approbation gerechtfertigt (29.05.2013)

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Einem Zahnarzt, der einem Patienten ohne dessen Einwilligung und ohne ausreichenden Befund unter Vollnarkose zwanzig Zähne zieht, kann rechtmäßig die zahnärztliche Approbation entzogen werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Magdeburg.

(VG Magdeburg, Urteil vom 29.04.2013 - 3 A 339/11 MD)

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