Das Oberlandesgericht Celle hat entschieden, dass es Zahnärzten nach der Änderung des Heilmittelwerbegesetzes gestattet ist, Vorher-Nachher-Abbildungen über zahnmedizinische Behandlungen in Anzeigen zu veröffentlichen. Ein Verbot für das Zeigen von Vorher-Nachher-Abbildungen besteht nur noch bei der bildlichen Darstellung von missbräuchlichen, abstoßenden oder irreführenden Abbildungen über Veränderungen...
(OLG Celle, Urteil vom 30.05.2013 - 13 U 160/12)
(OLG Celle, Urteil vom 30.05.2013 - 13 U 160/12)