Einer Patientin, die ihre linke Schulter nach einer fehlerhaft gewählten und fehlerhaft durchgeführten Schulteroperation nicht mehr einsetzen kann, steht ein Schmerzensgeld in Höhe von 50.000 Euro zu. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm unter Abänderung des erstinstanzlichen Urteils des Landgerichts Arnsberg.
(OLG Hamm, Urteil vom 01.07.2014 - 26 U 4/13)
(OLG Hamm, Urteil vom 01.07.2014 - 26 U 4/13)