Eine kostenintensive Zahnbehandlung muss dann nicht bezahlt werden, wenn sich der Patient im Falle seiner ordnungsgemäßen Aufklärung über andere Behandlungsmöglichkeiten gegen die kostenintensive Behandlung ausgesprochen hätte. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Detmold.
(OLG Hamm, Urteil vom 12.08.2014 - 26 U 35/13)
(OLG Hamm, Urteil vom 12.08.2014 - 26 U 35/13)