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Zahnbehandlung muss nach unzureichender Aufklärung über andere Behandlungs­möglich­keiten nicht bezahlt werden (09.09.2014)

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Eine kostenintensive Zahnbehandlung muss dann nicht bezahlt werden, wenn sich der Patient im Falle seiner ordnungsgemäßen Aufklärung über andere Behandlungs­möglich­keiten gegen die kostenintensive Behandlung ausgesprochen hätte. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Detmold.

(OLG Hamm, Urteil vom 12.08.2014 - 26 U 35/13)

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