Einem Arzt, dem eine nicht ordnungsgemäße Behandlung von Methadonpatienten vorgeworfen wird, darf durch die Bezirksregierung zu Recht das Ruhen der Approbation ausgesprochen werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Köln.
(VG Köln, Urteil vom 30.04.2012 - 7 K 7253/10)
(VG Köln, Urteil vom 30.04.2012 - 7 K 7253/10)