Die Aussetzung des Strafrestes auf Bewährung eines wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung mit Todesfolge verurteilten ehemaligen Chefarztes einer Klinik in Wegberg wurde vom Oberlandesgerichts Köln abgelehnt.
(OLG Köln, Beschluss vom 27.03.2012 - 2 Ws 223/12)
(OLG Köln, Beschluss vom 27.03.2012 - 2 Ws 223/12)