Die Ärztekammer kann gegenüber einem Arzt kein uneingeschränktes Verbot der Überlassung todbringender Medikamente an Sterbewillige aussprechen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin.
(VG Berlin, Urteil vom 30.03.2012 - VG 9 K 63.09)
(VG Berlin, Urteil vom 30.03.2012 - VG 9 K 63.09)